Gemeindeordnung der Kreuzkirche Graz.

Gemäß der Verfassung der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich Artikel 32, kann "Jede Pfarrgemeinde kann eine ihre örtlichen Verhältnisse und bisherigen Gepflogenheiten berücksichtigende, den kirchlichen Rechtsvorschriften nicht widersprechende Gemeindeordnung errichten."

Die aktuelle Version der Gemeindeordnung der Kreuzkirche kann hier heruntergeladen werden. - In der Gemeindevertretung am 29. März 2023 wurde die Beschreibung des Gemeindegebietes angepasst, um mit den Nachbargemeinden zusammenzupassen.